Sonntag, 24. Juni 2018

Avocado-Alarm/Etwas Polnisch/Der schöne Wladimir


Darüber kann natürlich nicht jeder lachen
Die Hälfte des Kastens Bier bezahlt Advokato, auch kurz Avokato bzw. Avocado genannt, Ado.
Mein Bruder.

"Ya tce nje rozumjam" - I can't understand you
Immerhin nen kompletten polnischen Satz auf die Reihe gekriegt, bloß verbal, Zeit, dass ich Englisch lerne, Polnisch endgültig verlerne.

Ein Besuch
Willmer Oytens Besuch brachte keine Klärung, warum er gekommen ist (mir in den Mund).

"Liebe Polizisten!
Wir haben genügend Gründe, um zu weinen, wir brauchen nicht noch euer Kampfgas."

Wladimir Hoffmann
"31.07.1998
Sehr geehrter Herr Berger!
In Ihrem Brief an die Eheleute Mansfeld ersuchen Sie diese, die Zustimmung zur Untervermietung nach § 14 unseres Mietvertrages und § 1098 ABGB zu erteilen. Erstens möchte ich noch einmal auf meine Vollmacht hinweisen. Zweitens muss ich Ihr Ersuchen ablehnen. Ein berechtigtes Interesse i.S. von § 1098 ist bei Ihnen nicht gegeben, da es sich bei Ihrem Freund wohl kaum um eine enge familiäre Bindung i.S. von Vater, Mutter, Heirat usw. handeln dürfte. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass Ihr Zimmer, einschließlich der ca. 9 qm großen Küche und dem 5 qm großen Bad, 29,5 qm groß ist. Eine Untervermietung würde also auch an der Überbelegung des Wohnraums scheitern. Die Zustimmung zur Untervermietung wird also nicht erteilt. Weiterhin untersage ich hiermit Ihrem Freund, sich weiterhin in der oben genannten Wohnung als Mieter oder Ähnliches aufzuhalten bzw. regelmäßig (seit Anfang der Mietzeit an, wie mir erst jetzt bekannt wurde) zu übernachten.
Zweitens, zu Ihrem Widerspruch gegen die fristlose Kündigung. Falls es sich wirklich herausstellen sollte, dass Sie den Strom-Anteil überwiesen haben und damit die kurz vorher stehende Stromsperre (am 1.8.98) vermieden worden ist, lässt sich ein Mietverhältnis nur weiter aufrecht erhalten, wenn Sie mir schriftlich erklären, dass eine solche Gefährdung der Stromversorgung von Frau Italia nicht noch einmal vorkommt. Im Fall der Wiederholung werden Sie endgültig gekündigt. Weiterhin sollten Sie Ihren 'Besuch' auf ein auch für die Mitmieter erträgliches Maß zurückschrauben. Auch die Pflege Ihres Zimmers und der wiederkehrenden Flurreinigung sollten für einen normalen Mieter selbstverständlich sein (siehe auch Mietvertrag: Hausordnung § 29 in Verbindung mit Satz 2 der Hausordnung). Insbesondere sei noch auf Satz 1 der Hausordnung verwiesen, in dem unter anderem Musizieren und ähnliche Geräusche in der Zeit von 22 bis 7 Uhr verboten sind. Mit freundlichem Gruß" (!)...
Also, musiziert habe ich bestimmt nicht.

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