Darüber
kann natürlich nicht jeder lachen
Die
Hälfte des Kastens Bier bezahlt Advokato, auch kurz Avokato bzw.
Avocado genannt, Ado.
Mein
Bruder.
"Ya
tce nje rozumjam" - I can't understand you
Immerhin
nen kompletten polnischen Satz auf die Reihe gekriegt, bloß verbal,
Zeit, dass ich Englisch lerne, Polnisch endgültig verlerne.
Ein
Besuch
Willmer
Oytens Besuch brachte keine Klärung, warum er gekommen ist (mir in
den Mund).
"Liebe
Polizisten!
Wir
haben genügend Gründe, um zu weinen, wir brauchen nicht noch euer
Kampfgas."
Wladimir
Hoffmann
"31.07.1998
Sehr
geehrter Herr Berger!
In
Ihrem Brief an die Eheleute Mansfeld ersuchen Sie diese, die
Zustimmung zur Untervermietung nach § 14 unseres Mietvertrages und §
1098 ABGB zu erteilen. Erstens möchte ich noch einmal auf meine
Vollmacht hinweisen. Zweitens muss ich Ihr Ersuchen ablehnen. Ein
berechtigtes Interesse i.S. von § 1098 ist bei Ihnen nicht gegeben,
da es sich bei Ihrem Freund wohl kaum um eine enge familiäre Bindung
i.S. von Vater, Mutter, Heirat usw. handeln dürfte. Weiterhin möchte
ich darauf hinweisen, dass Ihr Zimmer, einschließlich der ca. 9 qm
großen Küche und dem 5 qm großen Bad, 29,5 qm groß ist. Eine
Untervermietung würde also auch an der Überbelegung des Wohnraums
scheitern. Die Zustimmung zur Untervermietung wird also nicht
erteilt. Weiterhin untersage ich hiermit Ihrem Freund, sich weiterhin
in der oben genannten Wohnung als Mieter oder Ähnliches aufzuhalten
bzw. regelmäßig (seit Anfang der Mietzeit an, wie mir erst jetzt
bekannt wurde) zu übernachten.
Zweitens,
zu Ihrem Widerspruch gegen die fristlose Kündigung. Falls es sich
wirklich herausstellen sollte, dass Sie den Strom-Anteil überwiesen
haben und damit die kurz vorher stehende Stromsperre (am 1.8.98)
vermieden worden ist, lässt sich ein Mietverhältnis nur weiter
aufrecht erhalten, wenn Sie mir schriftlich erklären, dass eine
solche Gefährdung der Stromversorgung von Frau Italia nicht noch
einmal vorkommt. Im Fall der Wiederholung werden Sie endgültig
gekündigt. Weiterhin sollten Sie Ihren 'Besuch' auf ein auch für
die Mitmieter erträgliches Maß zurückschrauben. Auch die Pflege
Ihres Zimmers und der wiederkehrenden Flurreinigung sollten für
einen normalen Mieter selbstverständlich sein (siehe auch
Mietvertrag: Hausordnung § 29 in Verbindung mit Satz 2 der
Hausordnung). Insbesondere sei noch auf Satz 1 der Hausordnung
verwiesen, in dem unter anderem Musizieren und ähnliche Geräusche
in der Zeit von 22 bis 7 Uhr verboten sind. Mit freundlichem Gruß"
(!)...
Also,
musiziert habe ich bestimmt nicht.
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